Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für alle Warenlieferungen und Verkäufe gelten die nachstehenden Bedingungen:

1. Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Leonhard Parkettboden GbR, gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen, die ein Kunde mit der Leonhard Parkettboden GbR abschließt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen eines Kunden haben keine Gültigkeit, soweit sie den Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferbedingungen der Leonhard Parkettboden GbR entgegenstehen. Wird unser Auftrag vom Käufer abweichend von unseren Bedingungen bestätigt, gelten auch dann nur unsere Einkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Die Angebote der Leonhard Parkettboden GbR sind freibleibend und vorbehaltlich dessen Liefermöglichkeit. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch die Leonhard Parkettboden GbR entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang ausgeführt werden (dann gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung). Sofern schriftliche Bestätigungen vier Tage ohne Widerspruch durch den Käufer bleiben, gilt der Inhalt der Auftragsbestätigung als vereinbart und maßgebend.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

In unseren Preisen ist (sind) die Umsatzsteuer (und Verpackungskosten) enthalten. Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen (nicht) enthalten. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Wenn nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis bei Empfang der Ware ohne Abzug sofort fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Verzugs- und Fälligkeitszinsen im Sinne des § 353 HGB richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 288, 247 BGB.

4. Lieferung

Schriftlich oder mündlich zugesagte Liefertermine bzw. –zeiten sind immer als Plantermine zu verstehen und sind somit nicht bindend. Fixtermine werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht anerkannt. Aus Terminverschiebungen etwaige resultierende Kosten, wie z.B. Warte- oder Ausfallzeiten bzw. Vertragsstrafen, werden ohne eine vorherige ausdrückliche gesonderte vertragliche Vereinbarung nicht getragen. Forderungen bzw. Ansprüche von Dritten sind für den Verkäufer gegenstandslos. Der Verkäufer behält sich vor Liefertermin- bzw. –zeiten ohne Angabe von Gründen eigenmächtig und ohne Rücksprache bzw. Zustimmung des Käufers zu ändern.

5. Mustermaterial

Muster veranschaulichen den durchschnittlichen Ausfall bzw. Farbe der Ware. Sie bieten keine Gewähr dafür, daß jedes einzelne Stück genau dem Muster entspricht.

6. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung

Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware - bei verborgenen Mängeln nach Ihrer Entdeckung unverzüglich – schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden, andernfalls gilt die Ladung einschließlich Sortierung als abgenommen. Beanstandungen sind ausgeschlossen, wenn die Ware be- oder verarbeitet wurde. Der Verarbeiter hat sich vor Beginn der Be- und Verarbeitung davon zu überzeugen, dass die Ware zur Beanstandung keinen Anlass gibt. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. eine Beweissicherung erfolgte. Für handelsübliche oder geringe oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, der Maße, des (spezifischen) Gewichtes, der Ausrüstung oder des Dessins übernimmt der Verkäufer keine Haftung. Bei Holzprodukten gehört die Bandbreite von natürlichen Farb-, Strukturundsonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart zu den Eigenschaften dieses Naturproduktes und stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar. Bei berechtigten Beanstandungen kann der Verkäufer unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) festlegen. Der Käufer hat dem Verkäufer nach Absprache die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, Nachbesserung oder Ersatzlieferung vornehmen zu können.

7. Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Käufer im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung von ihm bezieht, behält sich der Verkäufer das Eigentum vor, bis seine sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldogezogen und anerkannt ist. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften zum Rücktrittberechtigt und kann die Ware zurücknehmen. Der Käufer ist zur Rückgabe verpflichtet.

8. Bauleistungen

Bei allen Bauleistungen, einschließlich Montage, gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen(VOB, Teile B und C) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen im Baugewerbe tätigen Vertragspartner erteilt wird.

9. Rücklieferungen und Umtausch

Warenrücklieferungen und Umtausch sind grundsätzlich ausgeschlossen. Soweit der Verkäufer vom Kunden Ware freiwillig (außerhalb einer gesetzlichen Pflicht) zurücknimmt, ist Ware nur in ordnungsgemäßem, verkaufsfähigem Zustand und insoweit Rücknahme fähig, als es sich dabei nicht um Sonderanfertigungen- und -bestellungen nach bestimmten Vorgaben des Kunden handelt

10 Gerichtsstand und Anzuwendendes Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

Falls eine Bestimmung dieses Vertrages der Rechtswirksamkeit entbehrt oder eine Lücke im Vertrag gegeben ist, soll dadurch die Rechtswirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht berührt werden. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung tritt in diesem Fall die gesetzliche Regelung oder eine ergänzende Vertragsauslegung.